Unsere AGB - Gastaufnahmevertragsbedingungen

1. Der Gastaufnahmevertrag ist geschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. In der Ferienwohnung ist rauchen nicht gestattet.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. a) Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

4. b) Die Einsparungen bei Ferienwohnungen betragen nach Erfahrungssätzen 10%.

5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5. b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Calw.


Unser Tipp

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung. Wenn Sie durch unvorhergesehene Ereignisse Ihre Reise nach Bad Herrenalb nicht antreten können oder außerplanmäßig beenden müssen, ersetzt diese Versicherung die Rücktrittskosten. Die Versicherung kann auch in jedem Reisebüro abgeschlossen werden.